Service-Rufnummer des Wasserverbandes Treene: 04845-7070
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Anschlusskosten

1. Der Wasserverband Treene erstellt die Hausanschlussleitungen von der Straßenleitung bis zum Absperrventil hinter der Messeinrichtung auf dem anzuschließenden Grundstück. Der Anschlussnehmer hat folgende Kosten zu erstatten:

1.1 Einen Pauschbetrag für den Aufwand im öffentlichen Straßenbereich bis zur Grundstücksgrenze mit einer Länge von bis zu 10 Metern bei einer Anschlussweite von

Anschlussweite Netto Brutto inkl. 7 % USt.
1" (DN 25) 500,00 € 535,00 €
1 1/4" (DN 32) 500,00 € 535,00 €
1 1/2" (DN 40) 500,00 € 535,00 €
2" (DN 50) 525,00 € 561,75 €

1.2 Einen Pauschbetrag für den Aufwand auf dem Grundstück bis zur Außenmauer des Gebäudes mit einer Länge von bis zu 30 Metern und für die Anschlussgarnitur einschließlich Mauerdurchführung im Hause bei einer Anschlussweite von

Anschlussweite Netto Brutto inkl. 7 % USt.
1" (DN 25) 900,00 € 936,50 €
1 1/4" (DN 32) 950,00 € 1.016,50 €
1 1/2" (DN 40) 1.000,00 € 1.070,00 €
2" (DN 50) 1.050,00 € 1123,50 €

1.3 Für jeden angefangenen Meter, der im öffentlichen Bereich über 10 Meter und auf dem Privatgrundstück über 30 Meter hinausgeht bei einer Anschlussweite der Leitung von

Anschlussweite Netto Brutto inkl. 7 % USt.
1" (DN 25) 27,00 € 28,89 €
1 1/4" (DN 32) 28,00 € 29,96 €
1 1/2" (DN 40) 29,00 € 31,03 €
2" (DN 50) 31,00 € 33,17 €
bis zu DN 80 34,00 € 36,38 €

1.4 Die Kosten einer Verlegung der Anschlussleitung über dritte und weitere Grundstücke sind wie öffentlicher Bereich zu behandeln. Die Eintragung von Baulasten muß vor der Herstellung auf Kosten des Kunden erfolgen.

2. Die Kostenerstattung für größere Anschlussweiten oder andere anzuschließende Grundstücke wird besonders vereinbart. Die Kostenerstattung für weitere Hausanschlüsse mit größeren Anschlussweiten sowie für Weideanschlüsse oder Hydranten wird nach dem tatsächlichen Aufwand berechnet.

3. Der Anschlussnehmer kann innerhalb eines Grundstücks Eigenleistungen erbringen. Ausgenommen hiervon sind die Rohrverlegungen und die dazugehörigen Materiallieferungen. Wenn Nacharbeiten nicht erforderlich werden, wird die Eigenleistung mit 5,00 € je lfm. Rohrgraben vergütet.

4. Für die Erstellung eines Anschlusses ist eine Vorauszahlung von rund 80 % zu leisten

5. Die Umsatzsteuer für Wiederverkäufer, die nicht Anschussnehmer bzw. Bewohner werden, beträgt 19 % in Bezug auf Kosten gemäß 2. Anschlusskosten und 3. Baukostenzuschüsse.