Der Baukostenzuschuß des Anschlussnehmers für die Erstellung oder Verstärkung der örtlichen Verteilungsanlage wird ermittelt aus einem Verhältnis der anrechenbaren Grundstücksfläche des Anschlussnehmers zur Summe der im Versorgungsgebiet der örtlichen Verteilungsanlage insgesamt anrechenbaren Grundstücksflächen.
Im Falle des Ausbaus oder von Anschluss neuer Mitgliedsgemeinden wird der Baukostenzuschuss auf 30 % der Kosten der Erstellung oder Verstärkung der örtlichen Verteilungsanlage festgelegt. Bei Anrechnung vorhandener Anlagen und Zuschüssen Dritter darf er jedoch 0 % nicht unterschreiten.
