Im Falle einer schriftlichen Androhung der Versorgungseinstellung wird ein Verzugsschaden in Höhe von 10,00 € pauschal in Rechnung gestellt.
Erfordert die verspätete Bezahlung einen Personal- und Sacheinsatz am Tage der geplanten Versorgungseinstellung bei der Verbrauchsstelle, wird ein erhöhter Verzugsschaden in Höhe insgesamt 50,00 € pauschal berechnet.
Die Kosten einer Einstellung und Wiederaufnahme der Versorgung infolge der Nichterfüllung einer Zahlungsverpflichtung werden mit einer Pauschale von 75,00 € in Rechnung gestellt
