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Wasserpreise Das Entgelt setzt sich zusammen aus einem Entgelt für die Bereitstellung der Wasserversorgung (Grundpreis) und einem Entgelt für gelieferte Wassermengen (Wasserpreis).

Der monatliche Grundpreis für die Bereitstellung bemisst sich ohne Rücksicht auf die entnommene Wassermenge nach der Zählergröße.

Der Wasserpreis wird nach dem am Wasserzähler festgestellten Verbrauch berechnet.



Tarifkunden


Grundpreis

Der monatliche Grundpreis beträgt bei einer Zählergröße von:

Zählergröße
 Netto Brutto inkl. 7 % USt.
 3 - 5 m³/h - QN 2,5     6,00 € 6,42 €
 7 - 10 m³/h - QN 6     7,00 € 7,49 €
 20 m³/h - QN 10 
 12,00 € 12,84 €
 Verbundzähler - DN 50     18,00 € 19,26 €
 Verbundzähler - DN 80     30,00 € 32,10 €
 Verbundzähler - DN 100
 50,00 € 50,00 €
 Verbundzähler - DN 150     65,00 € 69,55 €

Wasserpreis

Der Wasserpreis beträgt 0,80 € / m³ (0,86 €/cbm inkl. 7% USt).



Weideanschlüsse


Grundpreis

Für Weideanschlüsse ist ein Jahresgrundpreis von 36,00 € netto - 38,52 € brutto inkl. 7 % USt. zu zahlen. In diesem Preis ist der turnusmäßige Ein- und Ausbau des Zählers enthalten.

Wasserpreis

Der Wasserpreis beträgt 0,80 € / m³ (0,86€/cbm inkl. 7% USt).



Bereitstellung von Hydranten und Standrohren

Grundpreise

Für die Bereitstellung von Hydranten und Standrohren mit Wasserzählern werden berechnet:

  Netto
Brutto inkl. 7 % USt.
je Miettag  
 1,00 €  1,07 €
mindestens jedoch 
 5,00 €  5,35 €
Jahresmiete     100,00 €  107,00 €

Für jede Bereitstellung im Kalenderjahr wird maximal die Jahresmiete erhoben.

Wasserpreise

Der Wasserpreis für Standrohre beträgt für jeden am Zähler abgelesenen Kubikmeter 0,80 € netto (0,86 € brutto inkl. 7% USt.).



Bauwasser

Grundpreis

Für die Abgabe von Bauwasser wird eine einmalige Pauschale erhoben. Sie beträgt für jedes einzelne Gebäude 127,50 € netto (136,43 € brutto inkl. 7 % USt.). Die Pauschalbeträge sind mit dem Antrag auf Lieferung von Bauwasser im Voraus zu zahlen.

Wasserpreis

Für Bauwasser ist die entnommene Menge im Pauschalpreis (siehe Grundpreis) enthalten.



Vorübergehend nicht benutzte Anschlüsse

Für vorübergehend nicht benutzte Anschlüsse wird der Jahresgrundpreis erhoben.



Frostschaden/Überprüfung des Zählwerks auf Antrag des Kunden  


Für den Aus- und Einbau von Wasserzählern wegen Frostschäden wird pauschal 90,00 € berechnet.

Für den Aus- und Einbau von Wasserzählern wegen Überprüfung des Zählwerks werden pauschal 140,00 €  netto – 149,80 € brutto inkl. 7 % Ust. – berechnet.

Verlangt der Kunde eine Nachprüfung des Wasserzählers, so fallen ihm die Kosten in Höhe von 140,00 € netto (162,40 € brutto) zur Last, falls die Abweichung die gesetzlichen Verkehrsfehlergrenzen nicht überschreitet.