Der Wasserverband Treene stellt die vom Kunden verbrauchte Wassermenge durch Wasserzähler fest, die den eichrechtlichen Vorschriften entsprechen müssen. Damit eine einwandfreie Messung gewährleistet ist, werden die Wasserzähler turnusmäßig alle sechs Jahre von uns durch neue, vom Hersteller geeichte Zähler ersetzt.
Der Zählerwechsel ist für den Kunden kostenlos.
Die Anbringung, Unterhaltung und Entfernung der Wasserzähler erfolgt ausschließlich durch den Wasserverband Treene. Damit der Zähler auch im Hinblick auf eine Ablesung leicht zugänglich ist und bleibt, lassen Sie sich bereits bei der Planung und Herstellung Ihres Hausanschlusses durch erfahrene Mitarbeiter unserer Rohrnetzabteilung beraten.
Dafür hat der Kunde zu sorgen
Die Tatsache, dass der Wasserzähler in Ihrem Hauswirtschaftsraum oder Keller Bestandteil der Hausanschlußleitung ist und sich somit im Eigentum des Wasserverbandes Treene befindet, kann es aus Unwissenheit schon mal zu einem kleinen, aber durchaus lösbaren Problem werden, das auf einfache Art und Weise vermieden werden könnte.
Schützen Sie daher den Wasserzähler vor Abwasser- und Schmutzeinwirkungen sowie vor Frost. Für Beschädigungen haftet in aller Regel der Kunde.
Vergewissern Sie sich bitte regelmäßig davon, ob die gemessene Wassermenge mit Ihren Verbrauchsgewohnheiten übereinstimmt. Auch Wasser, das hinter dem Wasserzähler durch Schäden in der Kundenanlage ungenutzt abläuft, wird in der Abrechnung berücksichtigt !
Ablesung
Die Ablesung der Wasserzähler dient der Feststellung der gelieferten und in Rechnung zu stellenden Verbrauchsmenge und erfolgt regelmäßig im September durch Beauftragte des Verbandes.
Hierbei gibt es folgende Besonderheiten zu beachten:
Auf der Insel Nordstrand findet aus organisatorischen Gründen eine Selbstablesung durch die Kunden statt. Jeder Haushalt erhält rechtzeitig zur Ablesung eine Rückantwortkarte. Um Portokosten braucht sich der Kunde nicht zu kümmern.
Eigentümer von Ferienwohnungen, die im September in der Regel nicht anzutreffen sind, erhalten bereits vor Beginn der Osterferien eine Rückantwortkarte zugesandt, auf der uns der Zählerstand schriftlich mitgeteilt werden kann.
Die genauen Termine der Zählerablesung werden jährlich durch den Wasserverband Treene in der örtlichen Presse veröffentlicht und in den Aushängen Ihrer zuständigen Amtsverwaltung bekanntgemacht.
Eine Schätzung des Verbrauchs ist zulässig, wenn der Ableser die Räume des Kunden nicht betreten kann oder es an der leichten Zugänglichkeit mangelt.
Daher erleichtern Sie sich und dem Ableser die Ablesung dadurch, dass der Wasserzähler rechtzeitig und leicht zugänglich gemacht wird.
Wenn Sie Zählerstände online mitteilen möchten, klicken Sie bitte hier.
Abrechnung
Für die Abrechnung gelten folgende Abrechnungszeiträume:
Hausanschlüsse: 01. Oktober bis 30. September
Weidezähler: 01. Januar bis 31. Dezember
Die Abrechnung der abgelesenen Wassermenge und der Kosten für die Bereitstellung der Wasserversorgung erfolgt auf der Grundlage der jeweils gültigen Preise und Tarife unter Berücksichtigung der geleisteten Abschläge.
Die Rechnungen werden innerhalb des Versorgungsgebietes kostengünstig durch Ableser bzw. Mitarbeiter/innen des Wasserverbandes Treene im Oktober zugestellt und sind zwei Wochen nach Erhalt fällig.
Abschlagszahlungen
Der Wasserverband Treene erhebt Abschläge zu folgenden Terminen:
01. Januar
01. April
01. Juli
Für die Höhe der Abschlagszahlungen ist regelmäßig der Verbrauch im letzten Abrechnungszeitraum ausschlaggebend.
Bei Neuanschlüssen werden zunächst die Verbrauchsgewohnheiten eines
4-Personen-Haushalts zugrundegelegt.
Mit der Abrechnung im Oktober werden zu hohe Abschlagszahlungen unverzüglich erstattet.
Einzugsermächtigung
Liegt dem Wasserverband Treene eine Einzugsermächtigung vor, brauchen Sie sich um die Zahlungen nicht zu bemühen. Die vierteljährlichen Abschläge sowie der sich aus der Rechnung ergebende Restbetrag werden termingerecht von Ihrem Konto abgebucht. Haben Sie aus der Abrechnung eine Erstattung zu erwarten, erfolgt ebenso termingerecht die Gutschrift auf Ihrem Konto.
Nutzen Sie deshalb bitte die beiderseitigen Vorteile einer Einzugsermächtigung. Vermeiden Sie unnötige Kosten durch evtl. verspätete Zahlungen und tragen Sie mit dazu bei, den Verwaltungsaufwand zugunsten aller Kunden zu reduzieren.
Wenn Sie möchten, daß wir Ihnen eine Einzugsermächtigung zuschicken, schreiben Sie uns bitte eine eMail oder unterrichten die Mitarbeiter/innen der Verbrauchsabrechnung/Buchhaltung telefonisch.
