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Anschlusskosten

Der Wasserverband Treene erstellt die Hausanschlussleitungen von der Straßenleitung bis zum Absperrventil hinter der Messeinrichtung auf dem anzuschließenden Grundstück.

Der Anschlussnehmer hat folgende Kosten zu erstatten:

1.1 Einen Pauschbetrag für den Aufwand im öffentlichen Straßenbereich bis zur Grundstücksgrenze mit einer Länge von bis zu 10 Metern bei einer Anschlussweite von

AnschlussweiteNettoBrutto inkl. 7 % USt.
1" (DN 25) 650,00 € 695,50 €
1 1/4" (DN 32) 650,00 € 695,50 €
1 1/2" (DN 40) 650,00 € 695,50 €
2" (DN 50) 675,00 € 722,25 €


1.2 Einen Pauschbetrag für den Aufwand auf dem Grundstück bis zur Außenmauer des Gebäudes mit einer Länge von bis zu 30 Metern und für die Anschlussgarnitur einschließlich Mauerdurchführung im Hause bei einer Anschlussweite von

AnschlussweiteNettoBrutto inkl. 7 % USt.
1" (DN 25) 1.150,00 € 1.230,50 €
1 1/4" (DN 32) 1.200,00 € 1.284,50 €
1 1/2" (DN 40) 1.350,00 € 1.444,50 €
2" (DN 50) 1.400,00 € 1.498,00 €


1.3 Für jeden angefangenen Meter, der im öffentlichen Bereich über 10 Meter und auf dem Privatgrundstück über 30 Meter hinausgeht bei einer Anschlussweite der Leitung von

AnschlussweiteNettoBrutto inkl. 7 % USt.
1" (DN 25) 36,00 € 38,52 €
1 1/4" (DN 32) 37,00 € 39,59 €
1 1/2" (DN 40) 38,00 € 40,66 €
2" (DN 50) 39,00 € 41,73 €
bis zu DN 80 45,00 € 48,15 €


1.4 Die Kosten für zusätzlich erforderliche Absperrvorrichtungen bei Doppel- oder Reihenhäusern bei gemeinsamen öffentlichen Straßenbereich gemäß (1.1) werden für jeweils eine Absperrvorrichtung mit folgender Pauschale berechnet:

AnschlussweiteNettoBrutto inkl. 7 % USt.
1" (DN 25) 425,00 € 454,75 €
1 1/4" (DN 32) 450,00 € 481,50 €
1 1/2" (DN 40) 475,00 € 508,25 €
2" (DN 50) 500,00 € 535,00 €


1.5 Die Kosten einer Verlegung der Anschlussleitung über dritte und weitere Grundstücke sind wie öffentlicher Bereich zu behandeln. Die Eintragung von Baulasten muss vor der Herstellung auf Kosten des Kunden erfolgen.

Die Kostenerstattung für größere Anschlussweiten oder andere anzuschließende Grundstücke wird besonders vereinbart. Die Kostenerstattung für Hausanschlüsse mit größeren Anschlussweiten sowie für Weideanschlüsse oder Hydranten wird nach dem tatsächlichen Aufwand berechnet.

Der Anschlussnehmer kann innerhalb eines Grundstücks Eigenleistungen erbringen. Ausgenommen hiervon sind die Rohrverlegungen und die dazugehörigen Materiallieferungen. Wenn Nacharbeiten nicht erforderlich werden, wird die Eigenleistung mit 12,50 € - 13,38 € inkl. 7 % USt. je lfm. Rohrgraben vergütet.

Für die Erstellung eines Anschlusses ist eine Vorauszahlung von rund 80 % zu leisten.

Baukostenzuschuss

Der als Baukostenzuschuß vom Anschlussnehmer zu übernehmende Anteil beträgt 70% der Kosten zur Erstellung oder Verstärkung der örtlichen Verteilungsanlage. Der Baukostenzuschuß des Anschlussnehmers für die Erstellung oder Verstärkung der örtlichen Verteilungsanlage wird ermittelt aus einem Verhältnis der anrechenbaren Grundstücksfläche des Anschlussnehmers zur Summe der im Versorgungsgebiet der örtlichen Verteilungsanlage insgesamt anrechenbaren Grundstücksflächen.