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Satzungen und Rechtsgrundlagen

Nach Beschlussfassung der Verbandsversammlung vom 20.12.1995 erfolgt der Anschluß an die öffentliche Wasserversorgung und die Bereitstellung von Trink- und Betriebswasser seit dem 1. Januar 1996 auf der Grundlage der bundesweit geltenden Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser (AVBWasserV) und der Ergänzenden Bestimmungen des Wasserverbandes Treene zur AVBWasserV einschließlich der jeweils gültigen Preise und Preisregelungen, die wesentlicher Bestandteil eines privatrechtlichen Wasserlieferungsvertrages zwischen dem WV Treene und dem Tarifkunden sind.