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Sonstige Entgelte

Für den Wasserverbrauch bei Feuerlöscharbeiten und Feuerwehrübungen wird eine Jahrespauschale von der Gemeinde erhoben. Diese richtet sich nach der Anzahl der Hydranten des Verbandes im Gemeindegebiet.

       netto Brutto inkl. 7 % MWSt.
bis   50 Hydranten  pro Jahr  25,00 €  26,75 € 
bis 100 Hydranten pro Jahr 50,00 € 53,50 €
bis 150 Hydranten pro Jahr 75,00 € 80,25 €
über 150 Hydranten pro Jahr 100,00 € 107,00 €


Für Bauwasser ist die entnommene Menge im Pauschalpreis enthalten.

Für den Aus- und Einbau von Wasserzählern wegen Frostschäden wird pauschal 90,00 € berechnet.

Für den Aus- und Einbau von Wasserzählern wegen Überprüfung des Zählwerks werden pauschal 200,00 € netto – 214,00 € brutto inkl. 7 % Ust. – berechnet.

Im Falle einer schriftlichen Androhung der Versorgungseinstellung wird ein Verzugsschaden in Höhe von 1,00 € pauschal in Rechnung gestellt. Erfordert die verspätete Bezahlung einen Personal- und Sacheinsatz am Tage der geplanten Versorgungseinstellung bei der Verbrauchsstelle, wird ein erhöhter Verzugsschaden in Höhe von 50,00 € pauschal berechnet.

Die Kosten einer Einstellung und Wiederaufnahme der Versorgung infolge der Nichterfüllung einer Zahlungsverpflichtung werden mit einer Pauschale von 75,00 € in Rechnung gestellt.

Bei Gewerbebetrieben mit einem Verbrauch von mehr als 1.500 m3/Jahr, für die gegenüber dem Land Schleswig-Holstein eine verminderte Grundwasserabgabe geltend gemacht werden kann, kann die Differenz zum normalen Satz auf Antrag vom Wasserverband Treene erstattet werden.

Die Übermittlung der Ableseergebnisse von Wassermesseinrichtungen an die Mitgliedsgemeinden zur Erhebung kommunaler Abgaben erfolgt gegen ein Entgelt von 3,00 € netto – € 3,57 brutto inkl. 19 % USt. – für jede vom Wasserverband Treene abgelesene Verbrauchsstelle.