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Abschlagszahlung ändern

Wenn Sie Vermieter oder Eigentümer sind, können Sie die Höhe Ihrer Abschlagszahlungen anpassen. Bitte rufen Sie uns dazu an oder senden Sie uns eine E-Mail. Die Änderungsmitteilung Ihrer Abschlagszahlung muss 14 Tage vor dem nächsten Abschlagstermin bei uns eintreffen. 

Für die Höhe der Abschlagszahlungen ist regelmäßig der Verbrauch im letzten Abrechnungszeitraum ausschlaggebend. Bei Neuanschlüssen werden zunächst die Verbrauchsgewohnheiten eines 4-Personen-Haushalts zugrundegelegt.

Abschlagstermine:

Der Wasserverband Treene erhebt Abschläge zu folgenden Terminen:

1. März
1. Mai
1. Juli
1. September
1. November

Dazu unsere Tipps:

  • Mieter können ihre Abschlagszahlungen nicht ändern, denn die Abrechnung erfolgt grundsätzlich zwischen dem Vermieter und dem Wasserverband Treene.
  • Ändern Sie Ihre Abschlagszahlungen nur dann, wenn sich Ihr Verbrauch wesentlich geändert hat, zum Beispiel bei einer Veränderung der Personenzahl im Haushalt, bei Leerstand des Objektes oder bei einer starken Veränderung Ihres Viehbestands.
  • Vermeiden Sie eine hohe Nachzahlung bei der Jahresverbrauchsabrechnung und kalkulieren Sie die Abschlagszahlung nicht zu niedrig.

Ansprechpartner Verbrauchsabrechnung/Buchhaltung

M. Carstensen
Verbrauchsabrechnung/Buchhaltung
Telefon: 0 48 45 - 707 -82
m.carstensen(at)wv-treene.de

P. Hansen
Verbrauchsabrechnung/Buchhaltung
Telefon: 0 48 45 - 707 -83
p.hansen(at)wv-treene.de

L. Hansen
Verbrauchsabrechnung/Buchhaltung
Telefon: 0 48 45 - 707 -84
lf.hansen(at)wv-treene.de