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Gartenwasser- oder Abzugszähler

Für manche Kunden kann es sinnvoll sein, einen Gartenwasser- oder Abzugszähler installieren zu lassen. Denn für Wasser, das nachweislich nicht in die öffentliche Schmutzwasseranlage gelangt, fallen keine Abwassergebühren an. Die Kosten für Einbau, Wartung und Wechsel durch einen zugelassenen Vertragsinstallateur muss der Kunde selbst tragen. Zusätzlich berechnet der WV Treene ein monatliches Bearbeitungsentgelt von 2,00€.

Unser Tipp:

  • Vergleichen Sie die Kosten für die Installation mit den zu erwartenden Abwassergebühren und rechnen Sie hoch, ob sich für Sie ein Gartenwasser- oder Abzugszähler lohnt.
  • Stellen Sie sicher, dass die Eichfrist Ihres Zählers (die zur Zeit 6 Jahre beträgt) nicht abgelaufen ist, denn sonst können wir die gemessene Wassermenge nicht anerkennen.
  • Abzugszähler müssen in das vorhandene Trinkwasserleitungssystem im Haus fest eingebaut sein. Der Einbau muss frostsicher und von einem zugelassenen Vertragsinstallateur erfolgen. „Mobile Zähler" können wir nicht als Abzugszähler anerkennen.

Zusammengefasst: Nur von einem zugelassenen Installateur fest installierte, geeichte und vom Wasserverband Treene verplombte und abgenommene Wasser- bzw. Gartenwasserzähler können von uns als Abzugszähler anerkannt werden.